Beschluss vom 22.2.2017, V B 122/16 - Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 16. Juni 2016 5 K 998/14 U wird als unbegründet zurückgewiesen.
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Beschluss vom 22.2.2017, V B 122/16 - Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 16. Juni 2016 5 K 998/14 U wird als unbegründet zurückgewiesen.
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