Lehre - Nach der Neuregelung des Glücksspielstaatsvertrags wird Betrieben, die nicht mindestens 100 Meter voneinander getrennt liegen oder sogenannte Mehrfachkomplexe sind, die Erteilung einer neuen Spielhallenerlaubnis verwehrt.
Weiterlesen...
Lehre - Nach der Neuregelung des Glücksspielstaatsvertrags wird Betrieben, die nicht mindestens 100 Meter voneinander getrennt liegen oder sogenannte Mehrfachkomplexe sind, die Erteilung einer neuen Spielhallenerlaubnis verwehrt.
Weiterlesen...
|
Lesezeichen