Ein Beitrag von Rechtsanwalt Rolf Karpenstein (7.8.2017) Der Spuk einer Konzessions- oder Erlaubnispflicht nach dem ZAG (Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten) erfährst in Kürze sein endgültiges Ende. Der EuGH wird in einem von mir mit den Kollegen Keck und Steiner betriebenen Vorlageverfahren nach Art. 267 AEUV wohl Ende 2017 oder Anfang 2018 verbindlich bestätigen, […]

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