Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat 170 Spielhallen im Freistaat Sachsen eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erteilt. Eine solche Erlaubnis kann ergehen, wenn Spielhallen unter anderem einen Mindestabstand von 250 Metern Luftlinie zu allgemeinbildenden Schulen oder weiteren Spielhallen einhalten.

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