Die Hessische Landesregierung hat am 19. Juni diesen Jahres einen Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Spielhallengesetzes in den Landtag eingebracht. Neben einigen Klarstellungen und belastenden Regelungen, die jedoch aller Voraussicht nach von den hessischen Spielhallenbetreibern kompensiert werden können, sieht der Gesetzentwurf insbesondere zwei Neuregelungen vor:
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