Spielhallen in Berlin dürfen nicht bequem sein. Ihre Betreiber müssen "Einrichtungen der Bequemlichkeit" wie Sessel, Couchgarnituren oder Sitzgruppen entfernen, entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Az. OVG 1B34 aus 2014).
Weiterlesen...
Lesezeichen