Das Thema Poker und die Steuer ist weiterhin ein Dauerbrenner und leider sehen sich die Pokerspieler in Deutschland immer noch der Willkür der Behörden ausgesetzt. Jüngstes Beispiel ist der WSOP-Bracelet-Gewinner Eddy Scharf, der jetzt gegen einen Steuerbescheid Klage beim Finanzgericht eingereicht hat.
Konkret geht es um einen Steuerbescheid aus dem Jahr 2008, gegen den Eddy Scharf bereits durch seine Anwältin Einspruch und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eingelegt hatte. Dieser wurde jedoch abgelehnt und so blieb für Eddy Scharf nur der mit hohem Kostenrisiko behaftete Gang vor das Finanzgericht – die Klage.
Worum ging es? Das Finanzamt hat – wie leider so oft schon – einfach die Einträge in der Hendon Mob Database durchforstet und die dort verzeichneten Ergebnisse als Gewinn veranschlagt. Dabei blieben aber die Buy-ins und auch die anderen Kosten, zum Beispiel Hotel- und Fahrtkosten, weitgehend unberücksichtigt.
Absurd ist, dass in einem solchen Fall der betroffene Bürger beweisen muss, dass die veranschlagten Einnahmen so nicht korrekt sind. Und das ist gar nicht so einfach, wo bekommt man in der Pokerwelt schon Belege, die vom Finanzamt akzeptiert werden? Selbst die in der Hendon Mob Database angezeigten Buy-ins werden von den Finanzämtern nicht ohne weiteres anerkannt, sie müssen nochmal gesondert nachgewiesen werden.
Wie allgemein bekannt, hat das Finanzamt weitgehende Befugnisse, es kann den betroffenen Bürger mit einer ganzen Palette von Instrumenten das Leben schwer machen. Es gibt Säumniszuschläge, Sicherheitszuschläge und vieles mehr. Die Steuerfahndung hat bekanntlich ähnliche Befugnisse wie die Behörden und Beamten des Polizeidienstes nach den Vorschriften der Strafprozessordnung.
Rechtlich gesehen ist das Thema Poker und Steuer unglücklicherweise immer noch eine Grauzone und für den betroffenen Bürger wenig transparent. Hoffen wir, dass Eddy Scharf mit seiner Klage Erfolg hat und den Weg für eine vernünftige Handhabung der Thematik durch die Behörden ebnet. Eine gute Entwicklung ist, dass das Finanzamt mittlerweile wegen der unklaren Rechtslage die Vollziehung ausgesetzt hat.
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