Die teure Pflicht, auf Einnahmen aus der Aufstellung von Geldspielgeräten Mehrwertsteuer zu zahlen, die sie gar nicht vereinnahmt haben und auch nicht vereinnahmen könnten, ärgert Automatenaufsteller seit Jahren.
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Die teure Pflicht, auf Einnahmen aus der Aufstellung von Geldspielgeräten Mehrwertsteuer zu zahlen, die sie gar nicht vereinnahmt haben und auch nicht vereinnahmen könnten, ärgert Automatenaufsteller seit Jahren.
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