In einem intransparenten Konzessions- oder Erlaubnisverfahren darf die Behörden keine Kosten bei einem (erfolglosen) Bewerber geltend machen. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Wiesbaden bestätigt und einen Kostenbescheid des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport aus 2018 aufgehoben.


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