In Hessen darf eine Spielstätte ausschließlich mit dem Wort Spielhalle bezeichnet werden. Das Verwaltungsgericht Gießen meint, dass schon von dem Logo oder dem Unternehmensnamen eine zu starke Werbewirkung für Spielstätten ausgehen kann. Das Gericht bestätigte damit die Ordnungsverfügung einer Behörde. (Keine Kommentare) Weiterlesen