Nachdem der 3. Senat des Finanzgerichts Hamburg mit Urteil vom 15. Juli 2014 (3 K 207/13; Pressemitteilung vom 22. Juli 2014) entschieden hatte, dass auf den Betrieb von Geldspiel-geräten Umsatzsteuer erhoben werden darf, liegt nun ein Urteil des 2. Senat des Gerichts vor, wonach auch die Erhebung von Spielvergnügungsteuer... (Keine Kommentare) Weiterlesen →
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