Am 26. November entschied das Bundesverwaltungsgericht in Sachen Sonntagsschutz für Arbeitnehmer. Demnach dürfen Lotto- und Totogesellschaften an Sonn- und Feiertagen keine Arbeitnehmer beschäftigen. (Keine Kommentare) Weiterlesen
Am 26. November entschied das Bundesverwaltungsgericht in Sachen Sonntagsschutz für Arbeitnehmer. Demnach dürfen Lotto- und Totogesellschaften an Sonn- und Feiertagen keine Arbeitnehmer beschäftigen. (Keine Kommentare) Weiterlesen
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