Die Landesregierung des Saarlandes hat kürzlich einen Gesetzentwurf „zur Änderung des Vergnügungssteuergesetzes“ (Drs. 15/1113) in den Landtag eingebracht. Dieser soll dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 12.02.2014 (BvL 14/10) Rechnung tragen und die „Berechnung der Steuer nach dem Einspielergebnis auch für zurückliegende nicht bestandskräftige Fälle“ ermöglichen, heißt es im Entwurf. (Keine Kommentare) Weiterlesen
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