Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die Höhe der Spielautomatensteuer in Kiel und Flensburg für rechtmäßig erklärt. Die Steuer in Kiel wurde um 50 Prozent angehoben, die in Flensburg um mehr als 66 Prozent. Antragsteller in zwei Normenkontrollverfahren waren Spielhallenbetreiber. (Keine Kommentare) Weiterlesen
Lesezeichen