Das LVwG OÖ hat in einer umfassenden Entscheidung v 29. 5. 2015, LVwG-410287/42/Gf/Mu - neuerlich - konstatiert, dass das nationale Glückspielmonopol (§ 3 GSpG) nicht mit Art 56 AEUV vereinbar sei. Der Tenor der Entscheidung lautet: Um den Anforderungen des Art. 56 AEUV zu entsprechen, müsste insgesamt besehen mindestens einer der in der Judikatur des EuGH anerkannten...Um den Anforderungen des Art. 56 AEUV zu entsprechen, Weiterlesen
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