Wie Minderjährige abgezockt werden
Landesmedienanstalten öffnen Schlupfwinkel für Anrufspiele
In Zeiten der Krise schrumpfen die Werbeblöcke in den Programmen der privaten TV-Sender. Der Anteil an Eigenwerbung steigt, und die Programmmacher füllen die Programmunterbrecher inzwischen gerne mit Anruf-Gewinnspielen auch für Minderjährige. Die neue Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten macht es möglich.
Not macht erfinderisch! Das gilt auch für das unter der Werbekrise leidende deutsche Fernsehen. Einige Privatsender hatten zuletzt ihre mageren Werbeblöcke mit kurzen Einspielern aufgefüllt. Der Grund: Wegen der geringen Werbebuchungen verschoben sich die Anfangszeiten von Folgesendungen immer stärker.
ProSiebenSat1 testet einen so genannten „Quiz Break“. Entwickelt wurde die Kurzform des Anrufspiels von 9Live, dem für seine „Call-In-Spiele“ bekannten Sender. Darin betteln Moderatorinnen um Anrufer. Sie sollen Fragen beantworten, deren Schwierigkeitsgrad sich an „Wie heißt Franz Beckenbauer mit Vornamen?“ orientiert. Dass die Anrufe mehr kosten als die üblichen Telefongebühren, versteht sich ebenso von selbst wie die Tatsache, dass die Mehrheit der Anrufer in der Vorauswahl des Computers scheitert.
Anders als im regulären 9Live-Programm dürfen an der neuen Kurzform explizit auch Minderjährige teilnehmen. Ermöglicht wird das durch die neue Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten. Darin haben die Medienwächter für so genannte Einzel-Gewinnspiele ein Mindestalter von 14 Jahren festgelegt. Davor war niemand auf die Idee gekommen, Minderjährige zu solchen Gewinnspielen „einzuladen“. Jetzt geschieht das mit dem Segen der Landesmedienanstalten. Zur Erinnerung: Nur Volljährige dürfen in Deutschland Lotto spielen. Die Lotteriegesellschaften müssen dabei auf die großen Gefahren der Spielsucht hinweisen. ph
Quelle: bayernkurrier.de
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