Die Klägerin war seit dem 01.02.2014 bei der Beklagten, einem Kleinbetrieb, als Bürokauffrau tätig. Zu ihrem Aufgabenbereich gehörten u.a. die Kontrolle der eingehen- den Rechnungen und das Einscannen derselben. Überweisungen durfte sie nicht vornehmen. (Keine Kommentare) Weiterlesen →
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