Casinos Austria drohen Steuernachzahlungen

Ist ein Videolotterieterminal ein Spielautomat oder nicht? Darüber streiten derzeit die Casinos Austria mit der Tiroler Stadtgemeinde Lienz vor Gericht. Handelt es sich dabei um einen Spielautomaten, würde eine Vergnügungssteuer anfallen, die der Gemeinde in der Höhe von 1,4 Millionen € zugute käme. So lautet die Argumentation des Lienzer Bürgermeisters Johannes Hibler.

Die Casinos Austria stehen auf einem anderen Standpunkt: „Es handelt sich nicht um Spielautomaten, sondern um Terminals, die zentral angeschlossen sind", erklärt Casinos-Sprecher Martin Himmelbauer. Entscheidend für die Frage, ob es sich um einen Spielautomaten handle, ist laut Begründung eines behördlichen Bescheids aber „das äußere Erscheinungsbild" eines klassischen Spielautomaten und nicht, ob dieser an einen zentralen Rechner angeschlossen ist.

Für den Bürgermeister ist die Abgabenpflicht der Casinos Austria klar, denn das Tiroler Vergnügungssteuergesetz besagt auch: „Der Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich alle Arten von elektronischen Spielapparaten, gleich, wo sich die zentrale Kontroll- und Steuerungseinheit befindet." Jetzt ist der Verwaltungsgerichtshof am Zug. Der Streit könnte sich auf weitere der insgesamt elf Standorte ausbreiten, meinen Branchenkenner.

Sollte entschieden werden, dass es sich um Spielautomaten handelt, dann wäre das auch für die Frage der geplanten Bundesautomatensteuer wesentlich. Gegebenenfalls würden nämlich die in Automatencasinos betriebenen Terminals dann auch dieser Steuer unter*liegen.

Quelle: wirtschaftsblatt.at