In dem Verfahren geht es um einen Arbeitsplatz, an dem der Qualm zum betriebstypischen Ambiente gehört. Der Kläger, Jahrgang 1963, ist Croupier in der Spielbank in Bad Homburg. Also in einer Welt, in der man sich die Damen und Herren zeitlos mondän und jedenfalls rauchend vorstellt. (Keine Kommentare) Weiterlesen
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