Schlag gegen illegales Glücksspiel Staatsanwaltschaft und Polizei geben bekannt:
POL-K: 090922-1-K Köln (ots) - Seit den frühen Morgenstunden (22. September) durchsuchen Beamte der Polizei Köln, des Zollfahndungsamtes Essen sowie der Steuerfahndung Köln insgesamt 68 Gewerbebetriebe sowie 12 Wohnungen in Köln, Kerpen, Hilden, Euskirchen, Pulheim, Monheim, Aachen, Leverkusen, Bergisch Gladbach, Erkrath, Haan, Bergheim, Dormagen, Elsdorf und Düren.
Im Verlauf des Vormittags konnten die eingesetzten Fahnder Haftbefehle gegen drei der vier türkischen Hauptbeschuldigten im Alter von 44 bis 50 Jahren vollstrecken. Darüber hinaus nahmen die Polizisten zwei weitere Männer fest, die bereits in anderer Sache mit Haftbefehl gesucht wurden. Es wurden zudem eine scharfe Schusswaffe mit Schalldämpfer und bisher 10 Gramm Kokain beschlagnahmt.
Zur Stunde haben die Beamten bereits deutlich mehr als einhundertfünfzig Spielautomaten beschlagnahmt.
Ausgangspunkt der seit Anfang 2008 andauernden Ermittlungen der GER Köln waren Erkenntnisse, wonach die Organisation mit Rauschgift handeln soll. Im Zuge der Ermittlungen ergaben sich klare Hinweise, die den Verdacht des illegalen Glücksspiels, der Geldwäsche sowie der Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall begründeten. Nach bisherigen Feststellungen wird den Tatverdächtigen vorgeworfen, Steuern in Höhe von rund 3,5 Millionen Euro hinterzogen zu haben. Unterstützt wurden sie dabei von 18 bislang bekannten Helfern.
Bereits seit Jahren stellen die Festgenommenen Geldspielautomaten in Gaststätten, Cafes, türkischen Kulturvereinen und ähnlichen Örtlichkeiten mit Schwerpunkt in Köln-Mülheim auf. Aktuell betreiben sie acht eigene Spielhallen.
Nach bisherigen Erkenntnissen hat die Organisation in zahlreichen Objekten auch Spielautomaten aufstellt, deren Betrieb seit 2006 verboten ist. Hierbei handelt es sich um so genannte "Fungames", bei denen einerseits enorm hohe Gewinne möglich sind, andererseits innerhalb einer Stunde ein Verlust von mehreren Tausend Euro für den Spieler keine Ausnahme ist. (Zum Vergleich: Bei von der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassenen Geldspielgeräten darf aus Gründen des Spielerschutzes der durchschnittliche Stundenverlust 80,- Euro nicht übersteigen).
Die Auszahlung der Gewinne bei diesen Geräten erfolgt in der Regel wegen ihrer Illegalität hinter dem Ladentisch des Verantwortlichen am Aufstellort. Die mit den "Fungames" erwirtschafteten Gewinne werden naturgemäß nicht versteuert und gehen komplett am Fiskus vorbei. In den Fällen, in denen verbotene Spielgeräte aufgefunden werden, werden neben den strafrechtlichen Maßnahmen auch gewerberechtliche Folgemaßnahmen eingeleitet. (de)
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