Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in einem Eilverfahren zum Weiterbetrieb einer Spielhalle mit Beschluss vom 12.01.2022 die negative Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg teilweise abgeändert und die betroffene Erlaubnisbehörde verpflichtet den Betrieb der Spielhalle bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahren zu dulden.
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