[key:bongers_icon]Das Verwaltungsgericht Kassel hat mit Urteil vom 29.10.2015 – 3 K 925/13.KS – in einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren entschieden, dass die Untersagungsverfügung einer hessischen Behörde insoweit aufzuheben und rechtswidrig war, als dem Kläger, einem Spielhallenbetreiber, untersagt wurde, an seiner Spielhalle an einer Außenfassade auf einer Werbeanlage die Bezeichnungen „Playland“, „Billard“ und „Fun-Game“ anzubringen. (Keine Kommentare) Weiterlesen →