Zum 01.10.2014 haben die Bezirksregierungen in NRW die Genehmigungsgebühr für den Betrieb einer Lotto–Annahmestelle in NRW von bislang 100,00 € auf 1.250,00 € für einen Zeitraum von fünf Jahren erhöht. Zeitgleich vertrat das Finanzministerium die neue Auffassung, dass diese Gebühren nunmehr von den Annahmestellen... (Keine Kommentare) Weiterlesen →
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