[key:bongers_icon]In einem durch die Kanzlei des Unterzeichners geführten verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren hat das Oberverwaltungsgericht Münster mit Beschluss vom 09.06.2016 im Verfahren – 4 B 1437/15 – einen vorhergehenden, anderslautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln abgeändert und die aufschiebende Wirkung der Klage eines Sportwettvermittlers gegen eine Ordnungsverfügung der Stadt Köln angeordnet bzw. stattgegeben. (Keine Kommentare) Weiterlesen →
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