Das OVG Lüneburg hat eine sog. Online-Cent-Auktion als Glücksspiel eingestuft. Die Betreiberin eines Internetportals besaß aber keine entsprechende Genehmigung. Daher darf sie entsprechende Auktionen nun nicht mehr durchführen.
Das OVG Lüneburg hat eine sog. Online-Cent-Auktion als Glücksspiel eingestuft. Die Betreiberin eines Internetportals besaß aber keine entsprechende Genehmigung. Daher darf sie entsprechende Auktionen nun nicht mehr durchführen.
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