Der Entwurf des Thüringer Gesetzes zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages wurde heute (24. Oktober 2017) im Kabinett beschlossen und dem Landtag zugeleitet. Ein Inkrafttreten ist noch in diesem Jahr erforderlich. Mit der Änderung soll die bisherige Begrenzung der zugelassenen Sportwettkonzessionen für die Dauer der Experimentierphase des Glücksspieländerungsstaatsvertrages aufgehoben werden.

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