Zum Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 14.07.2016, V B 7/16, und zum Urteil des Finanzgerichts Münster vom 16.06.2016, 5 K 998/14 U. Nach § 6 Abs. 1 der Verordnung über öffentliche Spielbanken (SpielbkV) ist der Spielbankunternehmer von den laufenden Steuern befreit. Dazu gehört auch die Steuer vom Umsatz (Keine Kommentare) Weiterlesen →
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